Cookie-Einstellungen – Casino Live Dealer Info
Übertragen wird auf dieser Seite kein Kartenspiel: casinolivedealerinfo.com beschreibt Live-Tische, betreibt aber keinen einzigen. Kein Stream, kein Konto, kein Einsatz — und trotzdem entstehen im Browser einige Dateien, die hier benannt gehören.
Was überhaupt abgelegt wird
Zwei Dinge kommen ohne Nachfrage aus: die Sitzungsdatei, die einen Besuch zusammenhält, und der Vermerk über Ihre Entscheidung zu diesem Hinweis — ohne ihn erschiene die Frage bei jedem Aufruf erneut. Reichweitenmessung und alles von Dritten bleibt bis zu einem Klick aus.
Wann eine Einwilligung verlangt wird
Maßgeblich ist § 25 Abs. 1 TDDDG: Wird auf das Endgerät zugegriffen oder etwas darauf gespeichert, ist zuvor eine Einwilligung einzuholen — ob Rechner, Tablet oder Telefon, spielt keine Rolle. Den heutigen Namen trägt das Gesetz seit dem 14. Mai 2024. Zuvor hieß es TTDSG; geändert wurde allein die Bezeichnung, weil das DDG an die Stelle des TMG getreten ist.
Die beiden Ausnahmen
§ 25 Abs. 2 TDDDG nimmt aus: die Übertragung einer Nachricht über ein Telekommunikationsnetz und das, was zur Erbringung des ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich ist. Weiter reicht die Ausnahme nicht.
Woran die Einwilligung gemessen wird
Den Maßstab gibt die DSGVO vor, Verordnung (EU) 2016/679, Art. 4 Nr. 11 und Art. 7. Verlangt sind Freiwilligkeit, ein bestimmter Fall, Information und eine unmissverständliche Handlung. Ein vorangekreuztes Feld, Schweigen oder bloßes Weiterlesen genügen nicht, und das Ablehnen darf nicht mühsamer sein als das Zustimmen.
Aufbewahrung und Widerruf
Die Sitzungsdatei endet mit dem Schließen des Browsers, der Vermerk zur Entscheidung nach einem halben Jahr. Widerrufen lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft — über die Cookie-Einstellungen auf casinolivedealerinfo.com oder durch Löschen im Browser.
Wer darüber wacht
Die Aufsicht liegt bei den Datenschutzbehörden der Länder. Verstöße gegen § 25 TDDDG können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
