Die besten Online Casinos mit deutscher Lizenz im Überblick

Aktuell für September 2026
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Wer in 2026 nach einem „Online Casino mit deutscher Lizenz“ sucht, trifft auf eine eigentümliche Lage: Die Liste ist kurz, die Erlaubnisse unterscheiden sich nach Produkt, und ein Großteil dessen, was im Netz als „legal“ beworben wird, hat keine deutsche Erlaubnis. Dieser Vergleich nimmt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als Maßstab, zieht die wenigen Marken heraus, die dort tatsächlich stehen, und stellt sie den Offshore-Angeboten gegenüber, denen deutsche Spieler im Alltag begegnen.

Nahaufnahme einer Urkunde mit Siegel auf einem Schreibtisch.
Unter der Kategorie Online-Casinospiele führt die GGL-Whitelist nur 5 Einträge, die allesamt auf Landesebene und nicht bei der GGL selbst liegen.

Stand der Daten: 23 September 2026; geprüft gegen die GGL-Whitelist auf glücksspiel-behoerde.de.

Inhaltsverzeichnis
  1. Spielerschutz unter deutscher Lizenz
  2. Lizenzierte Anbieter im Vergleich
  3. Die Lizenzierten im Detail
  4. Was eine deutsche Lizenz tatsächlich kostet
  5. Häufig gestellte Fragen

Spielerschutz unter deutscher Lizenz

Wer eine deutsche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele oder Online-Casinospiele besitzt, ist in ein Schutzsystem eingebunden, das drei Bausteine zusammenzieht: das Sperrsystem OASIS, das Kontrollsystem LUGAS und das finanzielle Sicherheitsnetz eines anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Diese drei Hebel wirken nicht nebeneinander, sondern greifen ineinander.

Person betrachtet ruhig ein Balkendiagramm auf einem Tablet in einem hellen Raum.
Laut Marktmonitor der GGL lagen die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. €.

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei. Jeder lizenzierte Anbieter muss vor der ersten Einzahlung abfragen, ob der Spieler dort eingetragen ist. Wer gesperrt ist, kann sich nicht registrieren. Die Sperre gilt für alle angeschlossenen Anbieter gleichzeitig. LUGAS ist das interne Kontrollsystem: Es führt eine Limitdatei, die das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € über alle Anbieter hinweg durchsetzt, und eine Aktivitätsdatei, die verhindert, dass ein Spieler zur selben Zeit bei zwei verschiedenen lizenzierten Marken aktiv ist. Eine parallele Session ist damit technisch ausgeschlossen. Die Einzahlungsgrenze ist nicht absolut: Wer eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen kann, etwa über Gehaltsnachweise, kann sie auf Antrag erhöhen lassen.

Daneben gelten produktseitige Regeln, die den Spielverlauf selbst entschleunigen. Pro Spin ist seit dem 1. Juli 2026 ein Höchsteinsatz gestaffelt: 1 € für jeden Spieler, 3 € für Spieler ab 21 Jahren und 5 € für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Der erhöhte Einsatz ist freiwillig; ein Anbieter kann bei 1 € bleiben. Zwischen zwei Spins müssen mindestens fünf Sekunden vergehen. Jackpots sind unzulässig: Ein Gewinn muss nach § 22a GlüStV 2021 ein festes Vielfaches des Einsatzes sein, keine progressive Ausschüttung. Mehrere Slots lassen sich nicht gleichzeitig spielen, und jedes einzelne Spiel benötigt vor dem Live-Gang eine behördliche Freigabe.

Der finanzielle Schutz wird durch eine Steuer ergänzt: Auf jeden Einsatz eines virtuellen Automatenspiels fallen 5,3 % Rennwett- und Lotteriesteuer. Das ist ein Grund, warum lizenzierte Automatenspiele häufig schlechtere Auszahlungsquoten zeigen als ihre internationalen Pendants. Die Steuer fließt nicht ins Spiel zurück, sondern an das Land. Offshore-Anbieter kennen diese Belastung nicht und können dadurch mehr vom Einsatz in die Auszahlung stecken – was den Reiz der nicht lizenzierten Angebote erklärt, aber nicht ihre Rechtmäßigkeit.

Wer eine deutsche Lizenz führt, muss zudem eine vollständige KYC-Prüfung vor der ersten Einzahlung durchlaufen, und Zahlungen sind ausschließlich von einem Konto zulässig, das auf den eigenen Namen lautet und von einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister geführt wird. Anonyme Zahlungen, einschließlich Kryptowährungen, sind damit ausgeschlossen.

Lizenzierte Anbieter im Vergleich

Die GGL-Whitelist ist mit 166 Einträgen auf den ersten Blick umfangreich, sortiert aber nach Produkt. Unter „Virtuelle Automatenspiele“ stehen 34 Einträge, unter „Online-Poker“ fünf und unter „Sportwetten“ 27. Unter „Online-Casinospiele“ – also Tischspielen und Live-Dealer-Angeboten – sind es nur fünf. Vier davon werden nicht von der GGL selbst, sondern von einem Land erlaubt, das fünfte ist ein staatlicher Bayerischer Anbieter. Diese kleine Zahl erklärt, warum der Begriff „Online Casino mit deutscher Lizenz“ häufig leer bleibt: Wer Roulette und Live-Dealer sucht, hat in Deutschland de facto vier private Anbieter und einen staatlichen zur Auswahl.

Anbieter Lizenzstatus Produkt Erlaubnis ergangen durch
JackpotPiraten GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele GGL, DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
BingBong GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele GGL, DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
DIE SPIELBANK Whitelist Virtuelle Automatenspiele Sachsen-Anhalt, Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG
Merkur Land-Whitelist Online-Casinospiele Schleswig-Holstein, Merkur Bets Malta Limited
Tipico Games GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele GGL, Tipico Games Limited
Wunderino GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele GGL, Megapixel Entertainment Limited
Ice Casino Nicht auf der Whitelist Offshore Curaçao (WhiteBox B.V.)
Slottica Nicht auf der Whitelist Offshore Curaçao (Atlantic Management B.V.)

Die Tabelle zeigt den schmalen Grat, auf dem sich Spieler in Deutschland bewegen: Sechs Anbieter mit deutscher Erlaubnis, davon vier reine Automatenspiel-Plattformen, einer mit Tisch- und Live-Spielen aus Schleswig-Holstein, und einer staatlich aus Sachsen. Die übrigen beiden Marken – Ice Casino und Slottica – sind die häufig zitierten Vertreter der Offshore-Welt, die Spieler in Deutschland auf Schritt und Tritt begegnen, aber keinerlei deutsche Anbindung haben.

Die Eigenheit der deutschen Aufsicht zeigt sich an einem Detail, das außerhalb Deutschlands niemand erwarten würde: Eine einzige Gesellschaft kann zwei verschiedene Plattformen betreiben. DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH führt sowohl JackpotPiraten als auch BingBong, beide mit bundesweiter Erlaubnis. Beide tauchen separat in der Whitelist auf, haben aber unterschiedliche Spielebestände. JackpotPiraten führt rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 von mehr als 15. Trotz identischem Betreiber sind die beiden Plattformen eigenständige Spielotheken mit eigenen Werbeaktionen.

Rechtslage hinter der GGL-Whitelist

Die Aufsicht in Deutschland folgt dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Er überträgt die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bundesweit der GGL mit Sitz in Halle an der Saale. Tischspiele und Live-Dealer-Angebote fallen dagegen in die Zuständigkeit der Länder. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen diesen Bereich den Ländern, die ihn selbst oder durch eine juristische Vertretung veranstalten dürfen. Daraus folgt die Zweiteilung, die in der Whitelist sichtbar wird: Die GGL listet 34 Slots-Anbieter und 5 Online-Casinospiele-Anbieter – wobei die fünf Casino-Anbieter eben nicht von der GGL, sondern von einem Land erlaubt sind.

Diese Konstruktion hat eine Nebenwirkung: Ein Anbieter mit einer reinen Slots-Erlaubnis darf Tischspiele nicht anbieten. Die Geschäftstätigkeit von DGGS mbH ist im Impressum ausdrücklich auf „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ beschränkt. Roulette, Blackjack und Live-Dealer-Spiele sind aus dieser Erlaubnis ausgenommen. Wer ein vollständiges Casino-Erlebnis sucht, das Slots, Tischspiele und Live-Dealer vereint, muss auf einen der wenigen Land-erlaubten Anbieter ausweichen.

Die Produktbezeichnung selbst läuft auf drei Ebenen auseinander. Das Gesetz spricht von „virtuellem Automatenspiel“. Die Betreiber vermarkten es als „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“. Nur in Suchmaschinen-Titeln taucht das Wort „Casino“ auf – etwa bei DIE SPIELBANK, die im HTML-Titel „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“ führt, im sichtbaren Fließtext der Seite aber konsequent „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“ verwendet. Die Betreiber gehen damit auf Distanz zum Wort „Casino“, weil § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 es Slots-Anbietern ausdrücklich verbietet, ihr Produkt als „Online Casino“ zu bewerben.

Funktionsweise der Whitelist-Prüfung

Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste. Wer prüfen will, ob ein Anbieter erlaubt ist, muss ihn in der Whitelist finden. Die Liste ist eine XML-Datei auf glücksspiel-behoerde.de, die nach Produktkategorien sortiert ist und pro Eintrag den Anbieternamen, die Plattform-URL, das Erlaubnisdatum, das Vertriebsgebiet und die zuständige Aufsicht führt. Die Datei wird regelmäßig aktualisiert – wer die Suche seriös betreibt, lädt sie selbst und durchsucht sie nach dem Markennamen.

Zwei nebeneinander geöffnete Browser-Tabs auf einem Laptop-Bildschirm.
Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur 5 Einträge, und alle 5 liegen NICHT bei der GGL, sondern auf Landesebene: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle Zuständigk

Für die in diesem Vergleich erfassten Offshore-Marken ist die Prüfung schnell erledigt: Rabona, N1 Casino, Slottica, Bizzo Casino, Ice Casino, Boomerang Bet, National Casino, Katsubet und Vulkan Vegas kommen in der Whitelist kein einziges Mal vor. Keine dieser Marken ist bei der GGL zugelassen. Eine direkte Aussage „X ist illegal“ liefert die GGL allerdings nicht – das, was die Whitelist belegt, ist die Formulierung „X ist nicht in der Whitelist der GGL geführt“.

Die praktische Prüfung gegen die Whitelist verlangt zwei Schritte: Den Anbieter auf der eigenen Domain identifizieren, nicht eine Subdomain oder ein Mirror; und den Lizenzhalter prüfen, nicht nur die Marke. Eine Plattform kann ihren Betreiber wechseln, ohne den Domainnamen zu ändern. Wer unsicher ist, sollte die im Impressum genannte Gesellschaft in der Whitelist nachschlagen – das ist der präzisere Anker als die URL.

Die Lizenzierten im Detail

JackpotPiraten

Die erste GGL-lizenzierte Online-Spielothek trägt den Domain-Namen JackpotPiraten.de, gehört DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH und ist seit dem 27.04.2022 mit einer bundesweiten Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele in der Whitelist geführt. DGGS mbH hat ihren Sitz in Berlin (HRB 244176 B, Amtsgericht Charlottenburg) und wird von Florian Werner als Geschäftsführer vertreten. Im Impressum ist die Geschäftstätigkeit ausdrücklich auf virtuelles Automatenspiel beschränkt; Tischspiele sind nicht Teil der Erlaubnis.

Das Spielangebot umfasst rund 1.300 Titel von mehr als 16 Herstellern. Die Auszahlungsquoten-Übersicht auf der Seite macht die RTP-Werte pro Spiel transparent; die Plattform wirbt mit dem Slogan „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“. Wer nach einer breiten Slot-Auswahl unter deutscher Aufsicht sucht, landet hier zuerst.

Die Werbeaktionen sind Free-Spin-lastig: Anfang September 2026 liefen ein „Cpt Jacks Deal des Monats“ mit bis zu 310 Freispielen auf Novoline-Slots, ein „Thank Slot it’s Friday“ mit bis zu 225 Freispielen bereits ab 1 € Einsatz und ein „Donnerstags-Jackpot“ mit 5.000 Freispielen ohne Einzahlung auf den Slot Hot Chance. Letzterer hatte die Besonderheit, dass Gewinne lediglich an einen einmaligen Umsatz gebunden waren – ein ungewöhnlich günstiges Format für einen lizenzierten Anbieter. Die öffentlich genannten Gewinngrenzen für Freispiele liegen bei 200 € für einzahlungsaktivierte und 75 € für einzahlungsfreie Aktionen. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni werden auf der Seite nicht veröffentlicht; sie stehen laut Anbieter im Aktions-Newsletter und im Mitgliederbereich.

BingBong

Zweite Plattform desselben Betreibers DGGS mbH, ebenfalls mit bundesweiter Erlaubnis, aber eigenständiger Spielebibliothek. BingBong.de listet rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern – weniger als JackpotPiraten, dafür ein anderer Hersteller-Mix. Novomatic gibt auf BingBong.de an, „mehr als 600 Spiele“ veröffentlicht zu haben; Indigo Magic ist dort mit rund 30 Slots vertreten.

Die Werbeaktionen folgen einem ähnlichen Muster: Anfang September 2026 lief ein „September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ mit 295 Free Spins auf Novoline-Slots, Ende August ein „Bye Bye August“ mit 10 Free Spins ohne Einzahlung zum September-Start. Die Aktionsmechanik ist identisch: Free-Spin-Pakete, gestaffelte Gewinngrenzen, kein klassischer Einzahlungsbonus mit offen ausgewiesener Umsatzbedingung.

Der wesentliche Unterschied zwischen BingBong und JackpotPiraten liegt im Spielangebot und in den laufenden Aktionen, nicht in der Lizenz. Wer schon bei DGGS ist und mit beiden Plattformen vertraut wäre, hat hier eine Alternative mit anderem Fokus.

DIE SPIELBANK

Der einzige staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland. Betreiber ist die Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG, die Erlaubnis besteht laut Betreiberangabe seit dem 03.11.2022 und wurde über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. DIE SPIELBANK wirbt mit „900+ Online Slots“ und nutzt im sichtbaren Text konsequent die Begriffe „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“; nur im SEO-Titel steht „Casino“.

Der staatliche Hintergrund bedeutet eine andere Logik als bei den privaten GGL-Plattformen: Der Anbieter gehört einer Landesgesellschaft, nicht einem privatwirtschaftlichen Betreiber, und unterliegt damit direkt der landesrechtlichen Aufsicht. Für Spieler, denen der staatliche Hintergrund wichtiger ist als ein breiteres Spielangebot, ist das ein eigenständiges Profil. Für Spieler, die auf Hersteller-Vielfalt und möglichst viele Titel Wert legen, ist das Angebot schmaler als bei JackpotPiraten oder BingBong.

Merkur

Unter den fünf Online-Casinospiele-Anbietern der Whitelist ist Merkur der prominenteste. Die Plattform Merkur-spiel.de wird von Merkur Bets Malta Limited geführt und ist über das Land Schleswig-Holstein erlaubt. Im Unterschied zu den GGL-Slots-Anbietern darf Merkur Tischspiele und Live-Dealer-Angebote betreiben – ein Roulette- oder Blackjack-Tisch findet sich hier, was bei JackpotPiraten oder BingBong ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die Marke Merkur steht in Deutschland für Spielhallen mit physischem Standort. Die Online-Plattform führt diese Logik unter dem Dach einer maltesischen Gesellschaft weiter, deren Erlaubnis über Schleswig-Holstein vermittelt wird. Schleswig-Holstein war über Jahre das einzige Land, das Online-Glücksspiel eigenständig regulierte; diese Sonderstellung wirkt in der Whitelist nach.

Wer ein vollständiges Casino-Erlebnis mit Tischspielen unter deutscher Lizenz sucht, kommt an Merkur nicht vorbei. Wer mit reinen Slots zufrieden ist, hat mehr Auswahl.

Tipico Games

Tipico Games – nicht zu verwechseln mit dem Sportwetten-Angebot tipico.de – betreibt eine eigene Slots-Plattform unter games.tipico.de mit GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Der Betreiber ist Tipico Games Limited, die Erlaubnis läuft über die GGL.

Der Markenkern von Tipico liegt im Sportwettensektor. Die Spiele-Plattform ist ein zweites Standbein, das die Reichweite der Marke nutzt. Für Spieler, die Tipico aus dem Wettbereich kennen, ist das ein vertrauter Anlaufpunkt. Für Spieler, die nach Slots-Angeboten suchen, ist es einer von sechs GGL-Anbietern ohne besonderen Alleinstellungsvorteil im Spielportfolio.

Wunderino

Wunderino ist mit GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele gelistet. Betreiber ist Megapixel Entertainment Limited. Die Plattform war schon vor der GGL-Phase aktiv, ist nun aber reguliert in das Schutzsystem eingebunden. Die Eigenständigkeit gegenüber den anderen fünf GGL-Slots-Anbietern liegt im Spielangebot und in der Markenpositionierung; technisch und aufsichtsrechtlich unterscheidet sich Wunderino nicht von JackpotPiraten, BingBong oder Tipico Games.

Ice Casino

Ice Casino wird laut Anbieterangabe von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben (Company Number 155412). Für den Einzahlungsbonus wird ein Rollover von 40× genannt, für Gewinne aus Freispielen 35×. Die Plattform ist in Deutschland nicht zugelassen – sie kommt in der GGL-Whitelist nicht vor, ist nicht an OASIS angeschlossen, nicht an LUGAS, und unterliegt weder dem Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat noch dem 1-€-Mindesteinsatz.

Das Geschäftsmodell funktioniert über die fehlende Aufsicht: keine 5,3 %-Steuer auf Einsätze, keine Jackpot-Beschränkung, keine 5-Sekunden-Pause zwischen Spins, kein paralleler Spielerschutz. Wer bei Ice Casino spielt, verzichtet auf jeden der drei Bausteine, die das deutsche System definiert – OASIS-Sperre, LUGAS-Limit, KYC vor Einzahlung. Das Angebot ist in Deutschland rechtswidrig, die Anbieter laufen Gefahr, nach § 284 StGB belangt zu werden; die Spieler nach § 285 StGB.

Die Plattform wird hier erwähnt, weil Spieler in Deutschland ihr im Alltag begegnen, nicht weil sie eine Alternative zu lizenzierten Anbietern wäre. Der Vergleich zeigt, was der Markt jenseits der Aufsicht anbietet – und was er dafür preisgibt.

Slottica

Slottica ist die zweite häufig zitierte Offshore-Marke. Betreiber ist Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao, Lizenz OGL/2024/1060/0472. Auch Slottica ist in der GGL-Whitelist nicht geführt, nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen und unterliegt keinem der deutschen Schutzmechanismen.

Gemeinsam mit Ice Casino illustriert Slottica das Angebot, das außerhalb der deutschen Aufsicht existiert: Wer dort spielt, handelt nach § 285 StGB, und wer dort Spielerschutz sucht, sucht vergebens.

Was eine deutsche Lizenz tatsächlich kostet

Die Werbung der lizenzierten Anbieter arbeitet fast ausschließlich mit Free Spins, nicht mit klassischen Einzahlungsboni. Das hat zwei Gründe: Die regulatorischen Grenzen sind eng, und ein Einzahlungsbonus mit offen ausgewiesener Umsatzbedingung ließe sich unter den deutschen Regeln kaum marktgerecht gestalten. Auf JackpotPiraten.de sind die einzigen öffentlich genannten Gewinngrenzen bei Freispielen 200 € für einzahlungsaktivierte und 75 € für einzahlungsfreie Aktionen. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni werden auf den Aktionsseiten nicht genannt – die genauen Bedingungen verweist der Anbieter in den Aktions-Newsletter, in den News-Bereich und in den Mitgliederbereich.

Damit unterscheidet sich die Mechanik deutlich von Offshore-Angeboten. Ice Casino etwa nennt einen Rollover von 40× für den Einzahlungsbonus – eine Größenordnung, die unter der 5,3 %-Steuer und dem 1-€-Spin-Limit wirtschaftlich nicht darstellbar wäre. Slottica fährt ein vergleichbares Modell.

Der Blick auf das, was die Free-Spin-Aktionen wirklich kosten, erfordert eine Annahme. Wer 200 € aus einzahlungsaktivierten Freispielen gewinnt und diese Gewinne an einen typischen Umsatzfaktor von 40× bindet, muss 8.000 € durch die Slots bewegen. Bei 1 € Einsatz pro Spin sind das 8.000 Spins. Bei der vorgeschriebenen 5-Sekunden-Pause entspricht das etwa 11,1 Stunden reiner Spielzeit – eine Größenordnung, die zeigt, warum selbst „gratis“ Drehungen unter der deutschen Aufsicht kein Geschenk sind. Wer sich stattdessen für die Variante ohne Einzahlung entscheidet, gewinnt maximal 75 €, bei gleichem Rechenwerk etwa 4,2 Stunden reine Spielzeit.

Über die Anbieter hinweg liegt die Bandbreite des erforderlichen Umsatzes im Free-Spin-Segment zwischen etwa 7.500 € und 9.000 € je nach Aktion. Das ist die Spanne, in der sich lizenzierte Anbieter bewegen; die Streuung hängt vom konkreten Free-Spin-Paket und der jeweiligen Umsatzbedingung ab. Diese Werte sind statistische Mittelwerte über viele Spins unter den angenommenen Bedingungen, keine Garantie für einzelne Spieler.

Häufig gestellte Fragen

Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?

In der GGL-Whitelist stehen unter „Online-Casinospiele“ vier private Anbieter und ein staatlicher – Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe mit Erlaubnis aus Schleswig-Holstein sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung aus Bayern. Unter „Virtuelle Automatenspiele“ sind es 34 Anbieter, darunter JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games, Wunderino und DIE SPIELBANK. Wer ein vollständiges Casino mit Tischspielen sucht, hat in Deutschland vier private und einen staatlichen Anbieter zur Auswahl.

Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur 5 Einträge?

Weil Tischspiele und Live-Dealer-Angebote nicht in die Bundeszuständigkeit der GGL fallen. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen diesen Bereich den Ländern, die ihn selbst oder durch eine juristische Vertretung veranstalten dürfen. Die GGL listet diese Erlaubnisse mit, vergibt sie aber nicht selbst. Das Ergebnis ist eine schmale Liste: vier private Anbieter über Schleswig-Holstein, einer staatlich über Bayern.

Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?

Die Länder. Schleswig-Holstein ist das prominenteste Land in diesem Bereich und hat über Jahre eine Sonderrolle gespielt; dort sind Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe erlaubt. Bayern geht einen anderen Weg und betreibt die Online-Casinospiele selbst über die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung. Die GGL übernimmt nur die bundesweite Aufsicht über virtuelle Automatenspiele.

Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?

Die GGL veröffentlicht eine Whitelist, keine schwarze Liste. Was sich belegen lässt, ist: Der Anbieter ist nicht in der Whitelist geführt. Eine direkte Aussage „X ist illegal“ liefert die GGL nicht. Unabhängig davon gilt: Unerlaubtes Glücksspiel ist nach § 284 StGB (Veranstalten) und § 285 StGB (Teilnahme) strafbar. Wer spielt, bewegt sich rechtlich im Graubereich – die Strafverfolgung zielt in erster Linie auf Anbieter, aber das entlastet Spieler nicht.

Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?

Ja. DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt sowohl JackpotPiraten.de als auch BingBong.de. Beide Plattformen sind separat in der GGL-Whitelist geführt, haben aber unterschiedliche Spielebestände: JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 von mehr als 15. Trotz identischem Betreiber sind es eigenständige Spielotheken mit eigenen Aktionen.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?

Über die Whitelist auf glücksspiel-behoerde.de. Die Datei ist nach Produktkategorien sortiert und führt pro Eintrag Anbietername, Plattform-URL, Erlaubnisdatum, Vertriebsgebiet und zuständige Aufsicht. Wer prüft, sollte den Lizenzhalter im Impressum der Plattform nachschlagen – nicht nur die Domain – und ihn dann in der Whitelist suchen. Die präzisere Anker ist die Gesellschaft, nicht die URL.

Erstellt vom Redaktionsteam „Casino Live Dealer Info”.

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